Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Buchung von Reiseleistungen der Reiseservice
Schleswig-Holstein GmbH erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt online unter:
www.anreise-sylt.de, per Fax unter: 04881-937913 oder telefonisch unter:
04881-937345. Mit der schriftlichen Bestätigung und gleichzeitigen Zusendung der
Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch die Reiseservice
Schleswig-Holstein GmbH an Sie kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und
der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH zu Stande
2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen
Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen
erfolgten Zahlungen an die Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH auf die gebuchten Reiseleistungen.
Der Reisepreis ist sofort nach Übergabe des Sicherungsscheines,
den Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten, zur Zahlung fällig.
3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet,
sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH.
Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch
anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen
Die genauen Reisezeiten der Bahn werden telefonisch und mit Übersendung der Reiseunterlagen
bekannt gegeben.
Die RIT-Fahrkarten gelten nicht in Privatbahnen (Nichtbundeseigene Eisenbahnen),
im InterConnex, in DB Autozügen und Sonderzügen, auf Nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken
und innerhalb eines Verkehrsverbundes - wenn Abgangsbahnhof und Zielbahnhof im selben
Verbund liegen. Die Geltungsdauer der Fahrkarten beträgt für Hin- und Rückfahrt je 2
Tag nach Fahrtantritt; Fahrtunterbrechungen in Richtung auf das Reiseziel sind möglich.
BahnCard-Inhaber müssen Ihre BahnCard zur Bahnreise mit sich führen.
Für die Benutzung der ICE-Sprinter ist ein Aufpreis pro Person und
Richtung zu zahlen.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten,
es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehl erhafte Informationen der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH vor
.6. Ersatzperson
Die Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH berechnet 10,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der
Leistungsträger (z.B. Kosten durch Namensänderungen des Hoteliers etc) anfallen, werden diese gesondert belastet.
7. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Bei einem Rücktritt hat die Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung
ist die Höhe der Kosten, welche der jeweilige Leistungsträger (z. B. der Hotellier) an die
Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH weiterleitet.Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer
Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf
Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich die Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an die Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH erstattet werden, wird die Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH diese auch an den Kunden erstatten.
8. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die
Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH , damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Sollte die Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können.
Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem
Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz
direkt bei der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH in Friedrichstadt geltend machen. Schriftform wird empfohlen.
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§
651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte.
9. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den drei fachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
Die RSSH kommt nicht für Verspätungen der Deutschen Bahn auf.
Nach dem Erwerb des Sylt-Bahntickets, ist der Kunde selbst verpflichtet, sich um eine passende Anreiseverbindung zu kümmern, bzw. sich die entsprechenden Reservierungen über die bekannten Vorverkaufsstellen selbst zu organisieren.
10. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es
sei denn der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für
die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem
Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
11. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht
enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, kranken und
Unfallversicherung.
Soweit dieReiseservice Schleswig-Holstein GmbH Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich
nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem
Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem
Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil
des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
12. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies
nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH ist Husum.
Für den Fall, dass der Vertragspartner der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach
Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der
Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner der Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH
um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Husum vereinbart.
Ihr Vertragspartner: Reiseservice Schleswig-Holstein GmbH,
Hauptstr. 16, 25872 Ostenfeld,
Steuernummern 17 179 08 440 AG Husum